Freibetragsrechner online

Seit dem 1. Juli 2023 gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, die Einkommen erzielen und ergänzend Bürgergeld beziehen, höhere Freibeträge. Mit dem neuen Freibetragsrechner der Servicestelle SGB II können Sie unverbindlich mit wenigen Klicks feststellen, wie hoch Ihr Freibetrag ist.

Bitte beachten Sie, dass der Freibetragsrechner nicht die eigenständige Feststellung der Freibeträge durch das zuständige Jobcenter ersetzt.
Der Freibetragsrechner bietet eine erste Orientierung. Eine rechtsverbindliche Berechnung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Jobcenter

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