Antragsverfahren

Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück.

Für die Beantragung des Bürgergeldes ist ausschlaggebend, dass der Antragsteller erwerbsfähig und hilfebedürftig ist.

 

Das erste Mal beim Jobcenter?

Dann ist es wichtig, dass Sie alles beisammen haben, um Komplikationen zu vermeiden.

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Gültige Personalausweise, aller im Haushalt lebender Personen;
  • für Kinder: Geburtsurkunde
  • Für ausländische Mitbürger: Gültiger Pass + aktueller Aufenthaltstitel
  • Mutterpass bei vorliegender Schwangerschaft
  • Wenn möglich, einen detaillierten Lebenslauf aller im Haushalt lebender Personen ab dem 15. Lebensjahr

 

Sind Sie dennoch unsicher?

Dann wenden Sie sich an uns unter:
07274-7011-0