Bildung und Teilhabe

Mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabe-Pakets sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglicht werden.

Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Bürgergeld).

Für Schulkinder wird ein pauschaler Zuschuss für notwendige Unterrichtsmaterialien gezahlt. Dafür erhalten Sie jeweils zum Schuljahresbeginn (1. August) 130 Euro und zu Beginn des 2. Schulhalbjahres (1. Februar) 65 Euro.

Hinweis: Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten die Pauschale ohne Antragstellung. Für alle Schüler ab 15 Jahren ist ein Nachweis über den Schulbesuch beizufügen.

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben außerdem einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Diese Anträge können bei der Kreisverwaltung Germersheim gestellt werden.