Wer kann Bürgergeld erhalten?

Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern können und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten.

Wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ist auch das Einkommen und Vermögen Ihres Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Partnerin oder lebenden Partners zu berücksichtigen.

Um Bürgergeld erhalten zu können, müssen Sie darüber hinaus erwerbsfähig sein oder in der Bedarfsgemeinschaft einer erwerbsfähigen Person leben.

Einige Personengruppen sind vom Leistungsbezug ausgeschlossen z.B. Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen sowie Bezieher von Altersrente und Personen, die in stationären Einrichtungen (auch Haft) untergebracht sind.