Informationen zum Mindestlohn

Mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland - unabhängig vom Umfang der Tätigkeit und der Nationalität der Beschäftigten. Damit findet er auch Anwendung auf geringfügig Beschäftigte, Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten.

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Seit 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert in 13 Sprachen über die wichtigsten Informationen zum Thema Mindestlohn: Internetseite des BMAS – Der Mindestlohn

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